Jugendschutz

Auch bei uns gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz!
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur mit Erziehungs-/ Personensorgeberechtigten das Gelände betreten. Erziehungsbeauftragte reichen nicht aus und sogenannte „Muttizettel“ werden nicht akzeptiert.
Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren dürfen das Veranstaltungsgelände alleine besuchen, allerdings müssen sie bis 0:00 Uhr das Gelände verlassen.

Alkohol und Rauchen:
Unter 16 Jahren darf kein Alkohol konsumiert werden.
Kein hochprozentiger Alkohol an unter 18-jährige!
Unter 18 Jahren ist das Rauchen in der Öffentlichkeit nicht gestattet.

Link zum Jugendschutzgesetz:

https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html

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