Allgemeine Hinweise für Veranstaltungsbesuche

Anfahrt
Das Betreten des Veranstaltungsortes sowie das Parken erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Bitte beachtet die Hinweise der Ordnungskräfte. Es wird gebeten, möglichst öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen.

Einlass
Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Besuch der auf der Karte genannten Veranstaltung. Beim Verlassen des Veranstaltungsortes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.
Beim Einlass findet unter Umständen eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen, Leibesvisitationen vorzunehmen. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt dem Veranstalter vorbehalten.

Altersbegrenzung
Konzerte können als öffentliche Tanzveranstaltung im Sinne des Jugendschutzgesetzes angesehen werden, weil meistens die Möglichkeit zum Tanzen besteht. Ist dies der Fall dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person oder einer erziehungsbeauftragten Person die Tanzveranstaltung (Großraumveranstaltung) besuchen. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich dort allein nur bis 24 Uhr aufhalten. Ob eine Veranstaltung als Tanzveranstaltung oder als Konzert, das auch von unter 16-Jährigen besucht werden darf, eingestuft wird, erfahrt ihr beim zuständigen Jugendamt.

Lautstärke

Wir weisen darauf hin, dass bei Konzerten, insbesondere im Bereich der Bühne, eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere von Hörschäden besteht. Der Aufenthalt auf dem Festival-Gelände, insbesondere in unmittelbarer Nähe zu den Lautsprecherboxen und vor der Bühne, erfolgt auf eigene Gefahr.
Am Getränkewagen stehen kostenlos Gehörschutzstöpsel zur Verfügung.

Hausordnung
Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und die Hinweise und Anordnungen der Ordnungskräfte sind zu beachten. Das Betreten des Bühnenbereiches sowie das Besteigen von Absperrungen ist Unbefugten untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann auf Anordnung des Veranstalters eine Verweisung vom Veranstaltungsort erfolgen.

Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen, Waffen und ähnlich gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung und Nichteinhaltung dieses Verbotes erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsort.

Film- und Tonaufnahmen
Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters ist verboten.
Wir „als Veranstalter“ und durch uns beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildete Person herzustellen. Diese können zur Berichterstattung in allen Medien, eingeschlossen im Internet, genutzt werden.

Ausfall oder Verlegung der Veranstaltung
Über Ausfälle, Verlegungen und Änderungen von Veranstaltungen bitten wir Euch, sich regelmäßig hier auf unserer Homepage zu informieren. Bitte beachtet aber auch Presse-, Funk- und Fernsehmeldungen im Vorfeld Ihrer gewünschten Veranstaltung.

Vertragsabschluss, Stornierung
Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den sog. „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Transaktionsnummer / Bestellnummer / Ordernummer durch „Just for fun“ an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner zustande. Hiervon abweichend kommt bei der Zahlungsart Vorkasse der Vertrag mit erfolgreicher Belastung des Zahlungskontos des Kunden mit dem vollständigen Zahlungsbetrag zustande.
Für die Richtigkeit der im Onlineauftritt von „Just for fun“ enthaltenen Daten wird keine Gewähr übernommen.
Veranstalter „Just for fun“ ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Transaktionsnummer / Bestellnummer / Ordernummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter aufgestellte spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde, oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen Beschränkung der Ticketmenge pro Kunde, Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote, Umgehungsversuch durch Anmeldung und Nutzung mehrerer Nutzerprofile etc.) und / oder offene Forderungen aus der bisherigen Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehen. Insbesondere ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des jeweiligen Veranstalters weder die Verwendung von Tickets für gewerbliche Werbe- und / oder Marketingzwecke (bspw. als Gewinn für gewerbliche Preisausschreiben und / oder sonstige gewerbliche Gewinnspiele), noch der Ticketweiterverkauf in dem vom Hausrecht des Veranstalters erfassten Zugangs- und / oder Eingangsbereichs der Veranstaltungsstätte gestattet. Die Erklärung der Stornierung / des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
Auf das vorbenannte Rücktrittsrecht finden die §§ 346 ff. BGB unter Ausschluss von § 350 BGB Anwendung.

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