Campingverordnung

1. Ein gültiges Festivalticket berechtigt in den jeweils ausgewiesenen Zonen auf dem Campground ab dem ersten Veranstaltungstag ab 13:30 Uhr zum Parken und Campen.

Ein Anspruch auf einen besonderen Bereich gibt es nicht.

Auf dem gesamten Gelände ist das Fahren nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt, es gilt gegenseitige Rücksichtnahme.

2. Minderjährige dürfen nur mit Erziehungsberechtigte/n campen.

3. Die Übernachtung ist nur auf den zugewiesenen Flächen erlaubt. Der Aufbau von Partyzelten ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Flucht- und Rettungswege und die Zufahrt zu den Sanitäreinrichtungen sind dabei freizuhalten. In der Zeit zwischen 2:00 Uhr und 8:00 Uhr gilt auf dem gesamten Gelände die Nachtruhe.

4. Offenes Feuer, Grillen mit Grillkohle und Lampen mit flüssigen Brennstoffen sind auf dem Gelände aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Die Benutzung von Gasgrills ist gestattet, sofern sich diese in einen technisch einwandfreien Zustand befinden und ein geeignetes Löschmittel mitgeführt wird.

5. Aggregate bis 2 KW sind auf dem Festival-/Campinggelände zugelassen, wenn sie in einwandfreiem Zustand sind, insbesondere kein Öl oder Treibstoff verlieren. Die Geräte sind während der Nachtruhe abzuschalten. Pro Fahrzeug dürfen maximal 5 Liter Treibstoff in Zusatztanks mitgeführt werden. Sämtliche Aggregate sind in einem technisch einwandfreien und gewarteten Zustand entsprechend der Betriebsanleitung zu betreiben. Der Betrieb von Aggregaten und anderen Stromquellen (z.B. Autobatterien) ist stets zu überwachen.

6. Das Mitbringen von Waffen, illegalen Drogen und Pyrotechnik ist auf dem kompletten Gelände untersagt und führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung. Beim Genuss von alkoholischen Getränken und Tabakwaren gilt das Jugendschutzgesetz.

7. Das Mitbringen von Tieren ist aus Gründen des Tierschutzes nicht gestattet.

8. Auf dem Campinggelände sind Getränke in Glasflaschen untersagt. Füllt bitte die Getränke in Becher um und lasst die Glasflaschen im Auto, Wohnwagen oder Camper.

9. Der Zeltplatz muss am Sonntag bis spätestens 13:00 Uhr verlassen werden. Dabei ist das Gelände müllfrei zu hinterlassen, bitte nutzt die bereitgestellten Entsorgungsmöglichkeiten. Bitte verzichtet darauf, Kippen oder Kleinstmüll auf dem Campground zu entsorgen. Das Gras der Wiese dient als Futter für Tiere!

10. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Das Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

11. Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen

haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern oder vom Gelände zu verweisen (Hausverbot). Als wichtiger Grund gilt insbesondere aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 5, ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder der Besucher eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verlieren Festivalticket ihre Gültigkeit und der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

13. Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem gesamten Festivalgelände gilt die Festivalordnung bzw. Campingordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.

Mit Betreten und / oder Nutzung des Geländes wird die komplette Campingordnung anerkannt.

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